Robert Habeck: Neue Karrierepläne in Dänemark

Neustart im Norden: Robert Habeck (55) zieht es nach Kopenhagen. Der Ex-Wirtschaftsminister will künftig am Dänischen Institut für Internationale Studien arbeiten.

Damit nicht genug: Der Grünen-Politiker strebt auch Gastprofessuren an Universitäten außerhalb Europas an. Zudem will er als freier Redner auftreten. Das geht aus einer Mitteilung im Bundesanzeiger hervor. Zuerst hatte der „Spiegel“ berichtet.

Schon als Student in Dänemark

Was Habeck in Dänemark zugutekommt: Er spricht die Sprache und kennt unser Nachbarland gut – ein Teil seines Studiums führte ihn bereits dorthin. Schon im Juni war bekannt geworden, dass Robert Habeck mit der US-Elite-Uni Berkeley über eine Gastdozentur gesprochen hatte. Ab Oktober will er außerdem unter dem Titel „Habeck live“ eine Gesprächsreihe am Berliner Ensemble starten.

Nach dem schwachen Bundestagswahlergebnis der Grünen (11,6 Prozent) hatte sich Habeck aus der Parteispitze zurückgezogen – sein Mandat im Bundestag nahm er jedoch an. Ob er es auch behalten will, bleibt offen. Der gebürtige Lübecker ist Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, zog nach der letzten Bundestagswahl über die Landesliste ins Parlament.

Korrektur: In einer früheren Version hieß es, Habeck vertritt als Abgeordneter den Wahlkreis Flensburg-Schleswig. Das ist nicht korrekt. Den Wahlkreis gewann die CDU-Kandidatin Petra Nicolaisen. Allerdings blieb der Wahlkreis aufgrund des im Juni 2023 in Kraft getretenen neuen Wahlrechts zur Verkleinerung des Bundestages unbesetzt. Denn: Wahlkreissieger erhalten nur noch dann ein Abgeordnetenmandat, wenn der Sitz durch die Zweitstimmen gedeckt ist.

Grünes Licht von der Bundesregierung

Die Bundesregierung legte gegen die Pläne von Habeck keine Einwände ein. Laut Bundesministergesetz darf die Regierung Jobs ehemaliger Minister für bis zu 18 Monate untersagen – wenn öffentliche Interessen in Gefahr sind. Etwa durch Überschneidungen mit früheren Amtsgeschäften. Für Abgeordnete gilt das nicht so streng: Das Abgeordnetengesetz erlaubt Nebentätigkeiten, solange das Mandat im Mittelpunkt bleibt.

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