
Sven-Michael Strauß (62) musste für die verspätete Steuerzahlung von 48 Cent Steuern 50 Euro Strafgebühr zahlen
Dresden – Die Geschäfte liefen schlecht, der kleine Gartenbaubetrieb stand kurz vor der Pleite. Und dann sollte Sven-Michael Strauß (62) auch noch die Umsatzsteuer zahlen. Weil er dabei 48 Cent zu wenig überwies, flatterte ihm ein sogenannter Verspätungszuschlag von 50 Euro ins Haus – und brachte den Gärtner schließlich vor Gericht.
Strauß ist seit 20 Jahren Unternehmer, die Zeiten sind hart. „Ich finde keine Mitarbeiter und kann so nur Aufträge annehmen, die ich allein stemmen kann. Zurzeit habe ich gar keine Aufträge“, sagt der Dresdner. „Ich musste vor 5 Jahren Insolvenz beantragen, versuchte aber meinen Betrieb weiterzuführen. Ich habe einen Steuerberater und einen Insolvenzverwalter. Bei einer Umsatzsteuer-Zahlung habe ich vermutlich durch einen Zahlendreher wohl 48 Cent zu wenig überwiesen.“

Das Finanzamt Dresden Nord forderte vom Gartenbauer 48 Cent Nachzahlung plus 50 Euro Gebühr
Gärtner drohte mit Gewalt
Weil er die 1. Mahnung offenbar übersehen hatte, bekam er die 2. Aufforderung: Strauß sollte die 48 Cent zahlen – zuzüglich eines Verspätungszuschlags von 50 Euro. Zu viel für den Sachsen! Laut Anklage antwortete er auf die Mail vom Finanzamt nur zwei Stunden später mit einem bitterbösen Schreiben: „Der Erste, der hier versucht, das Geld bei mir einzutreiben, dem schlage ich den Schädel ein.“

Der Gartenbauer muss jetzt 60 Sozialstunden ableisten, würde am liebsten in einer Kita helfen
Richterin zeigt Verständnis für den Unmut
Später zahlte er die Gebühr zwar zähneknirschend doch noch, angeklagt wurde er trotzdem: wegen versuchter Erpressung! „Ich kann Ihren Ärger verstehen, menschlich ist es nachvollziehbar“, so Richterin Irma Garone (31) vor dem Dresdner Amtsgericht. Sie stellte das Strafverfahren gegen Strauß wegen geringer Schuld ein. Im Gegenzug muss der Gartenbauer 60 Sozialstunden leisten. Statt einer Erpressung sah die Richterin eher eine versuchte Nötigung. Strauß ist zudem nicht vorbestraft.
In einer früheren Version des Artikels schrieben wir, dass es sich um eine Mahn- bzw. Versäumnisgebühr handelt. Der korrekte Begriff dafür ist in diesem Fall aber „Verspätungszuschlag“. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten diesen zu entschuldigen.